Bundesbeiträge

Bundesbeiträge

Der Bund übernimmt bis zu 50% deiner Kursgebühren.

Du kannst bis zu 50% der Kosten für Kurse, Module und Prüfungstraining, welche für einen Abschluss zum eidg. Fachausweis oder eidg. Diplom dienen, vom Bund zurückerhalten. Wer mehrere Kurse oder Module absolviert, kann die Gebühren sogar bis zum Maximalbetrag kumulieren. Der Bund übernimmt bis zu 50% der anrechenbaren Kursgebühren, bei einer Berufsprüfung bis maximal CHF 9500.–.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der Bund richtet das Geld direkt an die Absolvierenden (an Dich) aus (Subjektfinanzierung). Der Anspruch auf einen Bundesbeitrag besteht unter folgenden Voraussetzungen:

  • Der Kurs muss beim SBFI auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen (➜ www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege). Bitte prüfe dies selbst.
  • Die Kursgebühren musst Du selbst bezahlen. Die Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) des Kursanbieters müssen auf Dich lauten.
  • Du musst, nach der Zahlung, sofort eine separate Bestätigung bei uns verlangen. Es erfolgt keine automatische Zustellung.
  • Du musst die Prüfung ablegen. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg.
  • Du musst zum Prüfungszeitpunkt den steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.

WICHTIG!

  1. Wenn Du Beiträge beim Bund zurückverlangen möchtest, benötigst Du von uns als Kursanbieterin die zusätzliche Zahlungsbestätigung. Diese Bestätigung musst Du sofort nach der Zahlung des Kurses bei uns beantragen.
  2. WICHTIG! Eine nachträgliche Ausstellung oder eine Zweitausstellung bei Verlust ist nur gegen eine Gebühr möglich. Wir stellen keine automatische Bestätigung zu.
  3. Bewahre diese Bestätigung auf, damit Du nach dem Absolvieren der eidgenössischen Prüfung beim Bund die Beträge zurückfordern können.
  4. Beachte dazu die Vorgaben vom SBFI. Der Bundesbeitrag kann erst nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung beantragt werden. Du reichst deinen Antrag über das Onlineportal des SBFI ein. Im Bedarfsfall kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Teilbeiträge gestellt werden. Die Absolvierenden können in diesem Fall bereits vor der eidgenössischen Prüfung Teilbeträge für angefallene Kursgebühren beantragen.

Alle Fragen dazu musst Du bitte direkt beim SBFI stellen.